30.11.24 Beiträge, Pflichtstunden
07.12.24 Weihnachtsfeier
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder. Wir wollen die Seite des Vereins mit mehr Inhalten und Informationen zum Thema Waffen und Munition
ausbauen. Beginnend dazu findet ihr oben im Menü die erste Kategorie "Flobertwaffen".
Wer sich zum Thema einbringen möchte, kann sich gern melden.
* 23.10.2023 update Reck Derringer D4 4mm Flobert RZ, Hege Saloonrevolver 4mmM20
* 04.11.2023 update Erma ER 77 in 4mm M20
* 18.11.2023 update Einstecklauf für Revolver im Kaliber .38 Special
* 19.11.2023 update Reck D4 4mm Rand, verchromte Variante
* 01.05.2024 update Erma ER 66 in 4mm M20
* 05.05.2024 update ERP 74 (schwarze Variante) in 4mm M20
Update Waffenrecht:
Ab dem 01. September 2020 beginnt die Anzeigefrist bzgl. Magazinen mit hoher Kapazität.
Bitte bei der Waffenbehörde nach Form der Anzeige nachfragen.
Ein Muster gibt es hier:
News: Stand Mai 2020
Das neue Waffengesetz wurde verkündet und tritt/trat damit in Teilen am 20.02.2020 bzw. 01.09.2020 in Kraft! Hier der aktuelle Download des WaffG, AWaffV, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) ist noch nicht aktuell verfügbar.
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
das neue Waffengesetz wurde am 17.02.2020 verkündet und tritt (mit wenigen Ausnahmen) am 01.09.2020 in Kraft. Ich habe für
euch die Änderungen zusammengefasst. Die Folgen sind meine persönliche Einschätzung und keine rechtsverbindliche Auskunft. Nach Rücksprache mit meiner Waffenbehörde sind noch nicht alle Punkte
abschließend geklärt.
- Verbot für Hi-Capcity-Magazine über 20 Schuss für die von Kurzwaffen, über 10 Schuss für die von
Langwaffen. Im Entwurf waren nur Langwaffen mit Zentralfeuerzündung benannt. Insofern könnten KK-Langwaffen nicht von dieser Regelung betroffen
sein. Zuklären wird sein, ob unter diese Regelung fallen. Dann wäre diese gänzlich verboten. Möglichkeiten
dann: Magazine Abgeben oder Antrag beim BKA .Wie bei allen Änderungen ist auch hier zu klären, ob Bestandsschutz greift.Eine Rückwirkung des erlaubten Erwerbs bis 2017 wird praktisch schwierig nachzuweisen sein. Zum September 2020 empfehle ich eine Auflistung aller relevanten Magazine
bei der zuständigen Waffenbehörde
- Gelbe Waffenbesitzkarte beschränkt auf maximal zehn Waffen. Ob hier Lang- und Kurzwaffen zusammenzählen, bleibt
abzuwarten. Ich gehe auch hier davon aus, dass es bei einem nachgewiesenen Bedürfnis auch mehr werden könnten. Wer jetzt schon mehr als 10 Waffen auf der gelben WBK hat, sollte Bestandsschutz
haben.
- Schießstandüberprüfung alle vier Jahre bei Ständen für
erlaubnispflichtige Waffen, alle sechs Jahre bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen.
- Verbot für Salutwaffen dann, wenn aus einer verbotenen Waffe
(Kategorie A der EU-Feuerwaffenrichtlinie beruhend; gemäß Paragraph 58 mit Verweis auf Paragraph 40).
- Bedürfnisbewilligung künftig unterschieden nach Bedürfnis zum Erwerb und Bedürfnis zum Besitz.
Verpflichtende Kontrolle alle 5 Jahre.
- Bedürfnis zum Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen in den ersten zehn Jahren mit dezidierten an jeden Waffentyp (Lang- und Kurzwaffen) geknüpften Schießnachweisen, nach zehn Jahren reicht Vereinsbescheinigung über sportliche Schießtätigkeit.
Insofern hier nochmal der Hinweis, dass regelmäßig das Schießbuch zu führen ist.
- Regelabfrage beim Verfassungsschutz bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Das Ganze auch im Sprengstoffrecht. Inklusive des Risikos des Verlusts der Zuverlässigkeit
Diese Hinweise sind unverbindlich und werden in Kürze ergänzt/ersetzt, sobald alle Verordnungen angepasst wurden.