SV Brinnis 1990 e.V.
SV Brinnis 1990 e.V.

News: Stand 22. Juni 2023

 

22. Juni 2023: Wichtiger Hinweis der Waffenbehörde zur Nutzung von Munition im Kaliber .223 rem (5.56)

 

Der zugrundeliegende Sachverhalt bezieht sich auf Munition im Kaliber .223Rem. Der Munitionshersteller Metallwerk Elisenhütte GmbH („MEN") produzierte im Jahr im 2013 das Produkt 5,56mm x 45 DM41 Weichkern

(Losnummer MEN13G6649). Im Rahmen der produktionsbegleitenden Qualitätsüberprüfung wurde festgestellt, dass die verwendeten Patronenhülsen Risse aufzeigten. Damit einhergehend besteht die Gefahr, dass der Gasdruck in Richtung des Schützen entweichen und dies tödlich oder jedenfalls erhebliche Verletzungen hervorrufen kann.

Insgesamt 133.980 Patronen des Produktes wurden aufgrund vorgenannter Mängel der Firma EST Energetics GmbH (EST) zum Zwecke der Vernichtung übergeben.

Am 16.04.2023 wurde auf einem Jagdschießstand in Sachsen bekannt, dass sich Patronen des o.g. Produktes weiterhin im Umlauf befinden. Seitens des Oberstaatsanwaltes Roehl wurde deshalb die Waffenbehörde des Landkreises Bautzen gebeten, die Waffenbesitzer präventiv hierüber zu informieren. Dieser Bitte werden wir nachkommen und die Schusswaffenbesitzer im eigenen Zuständigkeitsbereich über den Qualitätsmangel in Kenntnis setzen, verbunden mit der Möglichkeit, die Munition beim Landratsamt Bautzen abgeben zu können (Waffenbesitzer aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich, welche Patronen vom o.g. Produkt abgeben, werden in einer Liste erfasst, falls dies für die Staatsanwaltschaft von Bedeutung sein sollte).

Des Weiteren wurde darauf aufmerksam gemacht, dass auch 5.820 Patronen des Produktes 5,56mm x 45 SS109 (Losnummer MEN19H0141MM) von der MEN an die EST zum Zwecke der Vernichtung übergeben wurden. Diese Produkte besitzen Geschosse mit leistungsgesteigertem Durchschlag auf Hartziele und fallen somit unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Es ist aufgrund des oben beschriebenen Sachverhaltes nicht auszuschließen, dass sich auch Patronen dieses Produktes im Umlauf befinden.

Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Patronen der o.g. Produkte auch in anderen Teilen Sachsens bzw. in anderen Bundesländern im Umlauf befinden, bitten wir Sie hiermit um Weiterleitung der Information an die entsprechenden Stellen.

 

 

 

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder. Wir wollen die Seite des Vereins mit mehr Inhalten und Informationen zum Thema Waffen und Munition ausbauen.

Beginnend dazu findet ihr oben im Menü die erste Kategorie "Flobertwaffen".

Wer sich zum Thema einbringen möchte, kann sich gern melden.

Wettkampfprotokoll KM VL 2023
Wettkampfprotokoll KM VL 2023.pdf
PDF-Dokument [155.5 KB]
Einladung zur Mitgliederversammlung des SV Brinnis + Veranstaltungskalender
Mitgliederversammlung mit Veranstaltungs[...]
PDF-Dokument [1.7 MB]
Kreisoffene Meisterschaften Wurfscheibe in Brinnis 24.06.2023
KreisoffeneMeisterschaft2023.pdf
PDF-Dokument [516.4 KB]
Ladschreiben zum Fünften Grenzlandschießen des Schützenvereins Brinnis e.V. am 29.04.2023
Rahmenbedingungen
Ladschreiben zum GLS des SV Brinnis 2023[...]
PDF-Dokument [135.1 KB]
Ausschreibung Kreismeisterschaft Vorderlader SSK 13 Leipzig-Delitzsch e.V. im Schützenverein Brinnis e.V. am 22.04.2023
Ausschreibung KM-VL 2023.pdf
PDF-Dokument [420.1 KB]

Frühjahrspokal Wurfscheibe am 7. Januar 2023

Frühjahrspokal 2023 Wurfscheibe für Vereinsmitglieder am 7.01.2023
Frühjahrspokal2023.pdf
PDF-Dokument [376.7 KB]
Wettkampf- und Veranstaltungskalender 2023
Plan 23.pdf
PDF-Dokument [2.3 MB]
Termine Wurfscheibe 2023
Wurfscheibe 2023 Brinnis.pdf
PDF-Dokument [225.4 KB]
Wettkampfprotokoll Vereinsmeisterschaften
Wettkampfprotokoll VM KK 100m - KK,Gk Pi[...]
PDF-Dokument [135.0 KB]

 

 

Schützenverein - SV Brinnis 1990 e.V.

Update Waffenrecht:

 

Ab dem 01. September 2020 beginnt die Anzeigefrist bzgl. Magazinen mit hoher Kapazität.

Bitte bei der Waffenbehörde nach Form der Anzeige nachfragen.

 

Ein Muster gibt es hier:

Muster Magazinmeldung
CCF_000079.pdf
PDF-Dokument [415.6 KB]

 

News: Stand Mai 2020

Das neue Waffengesetz wurde verkündet und tritt/trat damit in Teilen am 20.02.2020 bzw. 01.09.2020 in Kraft! Hier der aktuelle Download des WaffG, AWaffV, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) ist noch nicht aktuell verfügbar.

 

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

 

das neue Waffengesetz wurde am 17.02.2020 verkündet und tritt (mit wenigen Ausnahmen) am 01.09.2020 in Kraft. Ich habe für euch die Änderungen zusammengefasst. Die Folgen sind meine persönliche Einschätzung und keine rechtsverbindliche Auskunft. Nach Rücksprache mit meiner Waffenbehörde sind noch nicht alle Punkte abschließend geklärt.

  1. Verbot für Hi-Capcity-Magazine über 20  Schuss für die von Kurzwaffen, über 10  Schuss für die von Langwaffen. Im Entwurf waren nur Langwaffen mit Zentralfeuerzündung benannt. Insofern könnten KK-Langwaffen nicht von dieser Regelung betroffen sein. Zuklären wird sein, ob unter diese Regelung fallen. Dann wäre diese gänzlich verboten. Möglichkeiten dann: Magazine Abgeben oder Antrag beim BKA .Wie bei allen Änderungen ist auch hier zu klären, ob Bestandsschutz greift.Eine Rückwirkung des erlaubten Erwerbs bis 2017 wird praktisch schwierig nachzuweisen sein. Zum September 2020 empfehle ich eine Auflistung aller relevanten Magazine bei der zuständigen Waffenbehörde

 

  1. Gelbe Waffenbesitzkarte beschränkt auf maximal zehn Waffen. Ob hier Lang- und Kurzwaffen zusammenzählen, bleibt abzuwarten. Ich gehe auch hier davon aus, dass es bei einem nachgewiesenen Bedürfnis auch mehr werden könnten. Wer jetzt schon mehr als 10 Waffen auf der gelben WBK hat, sollte Bestandsschutz haben.

 

  1. Schießstandüberprüfung alle vier Jahre bei Ständen für erlaubnispflichtige Waffen, alle sechs Jahre bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen.

 

  1. Verbot für Salutwaffen dann, wenn aus einer verbotenen Waffe (Kategorie A der EU-Feuerwaffenrichtlinie beruhend; gemäß Paragraph 58 mit Verweis auf Paragraph 40).

 

  1. Bedürfnisbewilligung künftig unterschieden nach Bedürfnis zum Erwerb und Bedürfnis zum Besitz. Verpflichtende Kontrolle alle 5 Jahre.

 

  1. Bedürfnis zum Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen in den ersten zehn Jahren mit dezidierten an jeden Waffentyp (Lang- und Kurzwaffen) geknüpften Schießnachweisen, nach zehn Jahren reicht Vereinsbescheinigung über sportliche Schießtätigkeit. Insofern hier nochmal der Hinweis, dass regelmäßig das Schießbuch zu führen ist.

 

  1. Regelabfrage beim Verfassungsschutz bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Das Ganze auch im Sprengstoffrecht. Inklusive des Risikos des Verlusts der Zuverlässigkeit

 

Diese Hinweise sind unverbindlich und werden in Kürze ergänzt/ersetzt, sobald alle Verordnungen angepasst wurden.

 

 

25 Jahre SV Brinnis 1990 e.V. (2015)

News

Wettkämpfe:

 

Traptermine 2022 s.o.

 

 

 

Termine:

 

b.a.w. keine!

 

Hier finden Sie uns

SV Brinnis
Beerendorfer Straße 1


04509 Brinnis

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter:

 

Tel.: 034295/71706

 

E-Mail: Stefan@SV-Brinnis.de

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Termine Wurfscheibe 2023
Wurfscheibe 2023 Brinnis.pdf
PDF-Dokument [225.4 KB]

Termine Wurfscheibe: (bei Verfügbarkeit eines Schießleiters)

 

 

 

 

 

 

Arbeitseinsätze:

 

Bitte aktiv im Verein vor Ort anfragen.

 

Druckversion | Sitemap
© SV Brinnis